7. Mai 1351
Die Urkunde Herzog Ernsts
Die Urkunde belegt das bereits bestehende Dorf. Das Nienhagen-Buch enthält die Abbildung und eine Übertragung.
Urkunden und alte Listen erzählen vom Dorf, seinen Bewohnern und ihren Verpflichtungen. Die erste Erwähnung von 1351 ist ein sicherer Beleg, aber kein Gründungsdatum.
Am 7. Mai 1351 wird Nienhagen in einer Urkunde Herzog Ernsts von Braunschweig erwähnt. Otto von Holthusen und seine Familie erhielten ein Burglehen in Münden sowie Rechte an einer Hälfte des bei Escherode gelegenen Dorfes. Die Chronik zeigt das Schriftstück und eine Übertragung seines Inhalts.
Nienhagen bestand zu diesem Zeitpunkt schon. Wann die Siedlung entstand, lässt sich daraus nicht ablesen. Auch die Rechte aus dem Lehen sind genauer zu betrachten: Die Übertragung beschreibt eine Hälfte des Dorfes mit Nutzungsrechten; die Kurzchronik verkürzt den Inhalt abweichend auf einen halben Zehnt.
Die Nachricht vom 7. Mai 1351 ist auch in Sudendorfs Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg überliefert, in Band II als Urkunde Nummer 394. Der digitalisierte Band erschließt eine gedruckte Edition. Für den Einstieg bietet die Dorfchronik zusätzlich eine Abbildung und eine verständliche Übertragung.
Für 1371 verzeichnet die Kurzchronik einen weiteren Vorgang: Margaretha und ihr Sohn Otto verkauften das Nienhäger Lehen an Hermann und Conrad Waldschmidt von Imbsen. Dabei ging es um das Lehen und seine Rechte, nicht um einen belegten Verkauf sämtlicher Häuser und Grundstücke des Dorfes.
Eine Urkunde von 1397 über zwei Landstücke ordnet die Chronik Nienhagen unter dem Namen „Hagyn“ zu. Solche Schreibweisen gehören zur Überlieferung des Ortsnamens. Ihre Zuordnung ist hier diejenige der Chronik.
Casemir, Ohainski und Udolph führen den Namen Nienhagen auf eine Wendung mit „neu“ und dem Grundwort „-hagen“ zurück. Nach ihrem Ortsnamenbuch bezeichnete sie zunächst eine Flur. Der Eintrag gilt ausdrücklich Nienhagen in der Gemeinde Staufenberg. Aus dieser sprachlichen Deutung folgt weder ein Gründungsjahr noch eine vollständig belegte Siedlungsgeschichte.
Sudendorfs gedruckte Edition der Urkunde von 1351 enthält neben der Belehnung eine Schutzregelung: Wenn Herzog Ernst oder seine Erben den Empfängern bei rechtswidrigen Übergriffen nicht zu ihrem Recht verhelfen konnten, durften diese sich aus Münden und Schönenberg bei Hofgeismar zur Wehr setzen. Das ergänzt den rechtlichen Zusammenhang der Dorfhälfte; es ist kein Bericht über einen tatsächlich ausgetragenen Kampf.
Alte Abgabenlisten machen Teile des dörflichen Lebens sichtbar. Die Viehbede von 1418 nennt zehn Steuerpflichtige und ihren Viehbestand. Für 1557 führt die Kurzchronik eine sogenannte Türkensteuer auf. Eine Beschreibung des Amtes Münden von 1632/33 erfasste Haushalte, Land und Vieh nach damaligen Besitzgruppen.
Solche Quellen zählen nicht immer dasselbe. Zehn Steuerpflichtige sind keine Einwohnerzahl. Für 1640 nennt die Chronik 16 Wohnhäuser und 18 Steuerpflichtige; die Kopfsteuerbeschreibung von 1689 wird dagegen zu 148 Personen zusammengefasst. Eine Bevölkerungsliste von 1812 weist 225 Menschen aus. Die Zahlen sind historische Momentaufnahmen mit unterschiedlichen Erfassungsregeln.
1585 huldigten die wehrfähigen Männer Nienhagens dem neuen Landesherrn Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel vor dem Mündener Schloss. Herrschaft begegnete den Bewohnern auch in Abgaben und Verpflichtungen. Die Kurzchronik verbindet die Kopfsteuerbeschreibung von 1689 mit der Finanzierung der damaligen Kriege gegen die Türken.
Neben Urkunden enthält das Nienhagen-Buch eine 1889 veröffentlichte Erzählung Georg Fischers über Langenhagen. Die Chronik stellt sie ausdrücklich als Sage und Dichtung vor. Sie ist eine literarische Überlieferung und kein gesicherter Bericht über Entstehung oder Untergang eines Dorfes.
Auch eine mögliche mittelalterliche Siedlung im Ingelheimtal bleibt eine offene Frage. Die letzten Buchseiten diskutieren Hinweise, halten aber fest, dass eindeutige archäologische Befunde und urkundliche Belege fehlen. Daraus lässt sich kein gesicherter Vorgängerort Nienhagens ableiten.
Die einzelnen Einträge aus dem Zeitstrahl mit ihren Quellen.
7. Mai 1351
Die Urkunde belegt das bereits bestehende Dorf. Das Nienhagen-Buch enthält die Abbildung und eine Übertragung.
1371
Margaretha, die Witwe Ottos von Holthusen, und ihr Sohn Otto verkaufen das Nienhäger Lehen an Hermann und Conrad Waldschmidt von Imbsen. Die Chronik nennt einen Preis von 23 Mark löthigen Silbers.
1397
Die Chronik nennt eine Urkunde von 1397, in der Nienhagen als „Hagyn“ erscheint. Darin verkauft Ambrosius von Hundelshausen zwei Landstücke an das Kloster Ahnaberg in Kassel.
1418
Die Viehbede von 1418 erfasst Nienhäger Steuerpflichtige und ihren Viehbestand. Sie gehört zu den frühen schriftlichen Einblicken in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Dorfes.
1557
Nienhagens Bewohner werden zu der damals als „Türkensteuer“ bezeichneten Abgabe aufgefordert. Die Steuerliste von 1557 hält diese Forderung fest.
1632/1633
Eine Beschreibung des Amtes Münden dokumentiert die Haushaltungen nach den damaligen Besitzgruppen sowie ihren Land- und Viehbesitz.
1689
Eine Kopfsteuerbeschreibung erfasst Nienhagen. Die Kurzchronik ordnet die Steuererhebung der Finanzierung der damaligen Abwehr der Türken zu.